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Wie werde ich Bibliothekskunde?

Um in der Bibliothek Schwertberg Medien ausleihen zu können, muss eine Lesererklärung / Benützungsvereinbarung unterzeichnet werden.
Damit wird die Einhaltung der Gebührenordnung und der Bibliotheksordnung unterzeichnet.

Für Kinder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr muss der gesetzliche Vertreter die Erklärung unerzeichnen. Ab dem 14. Lebensjahr dürfen die mündig Minderjährigen dies selbst vornehmen.

Dokumente:
- Lesererklärung/Benützungsvereinbarung für Erwachsene lesererklaerung_erwachsene_.pdf
- Lesererklärung/Benützungsvereinbarung für Kinder unter 14 Jahren lesererklaerung_fuer_kinder_unter_14_jahren.pdf
- Gebührenordnung gebuehrenordnung.pdf
- Bibliotheksordnung bibliotheksordnung.pdf